Gruppe 7
- 7a Klasse für hochgestufte Fahrzeuge aus den Gruppen 1 bis 7
- 7b Klasse für modifizierte Fahrzeuge der Gruppe 1 bis 7
- 7c Klasse für den 911 GT3 Cup bis MJ 2009
- 7d Klasse für den 911 GT3 R, MJ 2010 (A) 7e Klasse für modifizierte 911 (964 RS/Cup und 964 RSR 3.8)
T7.1 Allgemeine Bestimmungen für Fahrzeuge der Gruppe 7
Die Fahrzeuge müssen über eine gültige Straßenzulassung oder einen gültigen DMSB-Wagenpass verfügen.
Für Klasse 7a – hochgestufte Fahr Âzeuge aus den Gruppen 1 bis 7 gilt:
In diese Klasse werden alle Fahrzeuge eingestuft, die über den in den Gruppen/ Klassen erlaubten Umfang hinaus geänÂdert wurden und diese Änderungen bis zum nächsten Rennen abändern müssen. (Bei Umstufung in diese Gruppe erhält der Teilnehmer keine Wertungspunkte). Es gelten die technischen Vorschriften gemäß den vorliegenden Bestimmungen für die PSC-Gruppe 1.
Für Klasse 7b – modifizierte Fahrzeuge aus den Gruppen 1 bis 7 gilt:
In diese Klasse werden alle Fahrzeuge eingestuft, die über den in den anderen Klassen erlaubten Umfang hinaus modifiÂziert wurden (jedoch leistungsmäßig nicht über den FIA-Bestimmungen Art. 257 liegen dürfen), sowie nachfolgend im Art. 7.4.1 aufgeführte Rennfahrzeuge. Es gelten die technischen Vorschriften gemäß den vorliegenden Bestimmungen für die PSC-Gruppe 7.
Für Klasse 7c gilt:
Es gelten grundsätzlich die technischen Vorschriften/Bedingungen für die PSC-Gruppe 1, jedoch müssen die Fahrzeuge ohne jegliche Änderungen zum Serien Âstand ausgeführt sein. Die Mindestboden Âfreiheit an den Messpunkten (gemäß Anhang 2 – Abbildung 1) beträgt VA: 75 mm und HA: 120 mm. Hinweis: Der Serienausschreiber kann jederzeit per Bulletin andere Höhen festlegen.
Für Klasse 7d gilt:
Es gelten grundsätzlich die technischen Vorschriften/Bedingungen für die PSC-Gruppe 1, jedoch müssen die Fahrzeuge ohne jegliche Änderungen zum Serienstand ausgeführt sein.
Für Klasse 7e gilt:
In diese Klasse werden alle Fahrzeuge einÂgestuft, die über den in den anderen Klassen erlaubten Umfang hinaus modifiÂziert wurden (jedoch leistungsmäßig nicht über den FIA-Bestimmungen Art. 257 liegen dürfen), sowie nachfolgend im Art. 7.4.1 aufgeführte Rennfahrzeuge. Es gelten die technischen Vorschriften gemäß den vorliegenden Bestimmungen für die PSC-Gruppe 1.
T7.2 Straßenfahrzeuge im Serienzustand
Es gelten die technischen Vorschriften gemäß den vorliegenden Bestimmungen für die PSC-Gruppe 1.
T7.3 Fahrzeuge mit DMSB-Wagenpass
Es gelten uneingeschränkt die technischen Bestimmungen des FIA-Art. 257 des Anhangs J (GT2) des Jahres 2005 sowie die Bestimmungen des vorliegenden Artikels.
Besondere Bestimmungen für Gruppe 7
T7.4 Zusätzliche Vorschriften für alle Fahrzeuge der PSC-Gruppe 7
T7.4.1 Zugelassene Rennfahrzeuge für die PSC-Gruppe 7
–
Modellreihe 964: 911 Carrera RSR 3.8
–
Modellreihe 993: 911 GT2
–
Modellreihe 911 Turbo S (964/993) einschließlich Werksleistungs-Kit
–
Modellreihe 911 Turbo S (996), GT2 (993/996) und 968 Turbo S einschÂließlich Werksleistungs-Kit
–
Modellreihe 996: 911 GT3/RS/RSR (MJ 2000–2005/Rennfahrzeug)
–
Sonstige: 968 Turbo RS
–
997 GT3 Cup mit FIA GT3 Kit (auch nur teilweiser Verbau des GT3 Kits zulässig)
–
997 GT3 Cup S, MJ 2009
–
997 GT3 Cup bis MJ 2008
nur mit Vorschalldämpfer
ET-Nr. 997.111.047/048.91
–
997 GT3 R ab MJ 2010 (A)
T7.4.2 Allgemeine Motorbestimmungen
Bauart und Kühlmedium des Motors müssen vom Basisfahrzeug übernommen werden (z. B. 964 Basisfahrzeug nur mit luftgekühltem 6-Zylinder-Boxermotor). Darüber hinaus gelten abhängig vom Motortyp die folgenden Bestimmungen.
a) Luftgekühlte Saugmotoren
Es gilt die Höchstgrenze von 3.800 cm3. Es sind keine Airrestriktoren vorgeÂschrieben. Kurbelgehäuse und ZylinderÂköpfe müssen aus dem Lieferprogramm von Porsche stammen und dürfen nur durch Materialabnahme bearbeitet werden.
Technische Bestimmungen Porsche Sports Cup Serien 2010 19
Die Kurbelwelle muss eine Original Porsche Kurbelwelle sein. Die GemischÂauf berei tung, alle Anbau aggregate des Motors sowie alle sich bewegenden Teile im Motor sind freigestellt. Austauschbare Lager sind freigestellt. Es sind Ölpumpen mit maximal 3 Absaugstellen im KurbelÂgehäuse zulässig.
b) Turbomotoren
Es gilt die Höchstgrenze von 3.800 cm3. Motoren mit einem Turbolader müssen mit 1 bzw. 2 Airrestriktor/-en gemäß Art. 257 (GT2) des ISG der FIA ausgerüstet sein. Die Restriktoren müssen dem Art. 257.5.4.2–257.5.4.7 Anhang J (ISG der FIA) entsprechen (siehe Art. T7.2).
Modifizierte Fahrzeuge aus der Gruppe T6 a–c, die in Gruppe T7 b eingestuft werden, müssen mit keinen Airrestriktor ausgerüstet werden, wenn der Motor inklusive Motorsteuergerät dem SerienÂstand entspricht.
c) Wassergekühlte 4- und 6-Zylinder-Saugmotoren
Es gilt die Hubraum-Höchstgrenze von max. 3.800 cm3. Die Motoren müssen mit 1 bzw. 2 Airrestriktor/-en nach FIA GT2 Reglement Art. 257 ausgerüstet sein. Fahrzeuge des Typs 911 GT3 R/RS/RSR (996) dürfen ausschließlich mit Motoren M 96.73 eingesetzt werden. Modifi zierte Fahrzeuge aus den PSC-Gruppen 2–5 mit mehr als 3.600 cm3 Hubraum müssen ebenfalls mit 1 bzw. 2 Airrestriktor/-en gemäß Art. 257 (GT2) des ISG der FIA ausgerüstet sein. Modifizierte Fahrzeuge aus den Gruppen T4 b–d, die in Gruppe T7 b eingestuft werden, müssen mit keinem Airrestriktor ausgerüstet werden, wenn der Motor inkl. Motorsteuergerät dem Serienstand entspricht (Serienhubraum 3.800 cm3).
d) Wassergekühlte 8-Zylinder-Motoren (928)
Der Motor muss – mit Ausnahme der FIA-Homologation – den technischen Bestimmungen des Gruppe-N-Reglements Art. 254 Anhang J des ISG (nicht FIA GT2) entsprechen. Die Änderung der Ölwanne ist zulässig.
T7.4.3 Abgasanlage
Die Fahrzeuge müssen einen geregelten Katalysator gemäß Art. 15 der DMSB-Abgasvorschriften aufweisen (s.a. Art. 4.8 und Art. 4.9). Die Mündung/-en der Abgasanlage muss/müssen nach hinten zeigen. Sie darf/dürfen die Fahrzeug Âkontur in der senkrechten Projektion nicht übertragen.
Für den 911 GT3 Cup S bis MJ 2009 nach FIA-Homologation und den jeweiligen FIA-Auflagen (Balance of Performance) ist nur die geräuschoptimierte SchallÂdämpfer-Anlage zulässig.
T7.4.4 Räder und Reifen
Die Gesamtbreite des kompletten Rades beträgt 302 mm und bezieht sich auf die „maximale Breite des bereiften Rades: 12 Zoll“. (Abrollumfang: 2.184 mm, Durch messer: 704 mm, Laufflächenbreite: 276 mm.) Achtung: Es muss an jeder Stelle des bereiften Rades eine Frei Âgängigkeit von mind. 30 mm im hinteren Radhaus vorhanden sein.
Der maximale Felgendurchmesser beträgt 18 Zoll. Nur Original Porsche ZentralÂverschlusssysteme sind erlaubt.
a) Für modifizierte Cup-Fahrzeuge (Modelle 996 GT3 Cup, 997 GT3 Cup) sowie die folgenden Fahrzeugmodelle mit Serienstand 996 GT3 R, 996 GT3 RS und 996 GT3 RSR gelten folgende Bestimmungen zu Rädern und Reifen:
Die Felgen müssen folgende Maximal-
abmessungen aufweisen:
11 J x 18 (VA + HA).
Als Reifen müssen Michelin Rennreifen
in einer Größe von maximal 27/68-18
(als Slick markiert mit „S9D“ und „PSC“)
oder maximal 28/71-18 (als Slick
markiert mit „S9A“ und „PSC“) ver-
wendet werden. Regenreifen müssen
die gleichen Maximalabmessungen
einhalten. Bei Regenreifen entfallen
die vorgenannten Markierungen.
Michelin Reifen mit kleineren Abmes
sungen sind zulässig.
b) Für Modell 911 GT3 Cup S (997) gelten folgende Bestimmungen zu Rädern/ Reifen:
Felgen:
–
Für MJ 2008: Maximalabmessungen: 10,5 J x 18 (VA) und 12,0 J x 18 (HA).
–
Für MJ 2009: Maximalabmessungen: 10,5 J x 18 (VA) und 12,5 J x 18 (HA).
–
Als Reifen müssen Michelin RennreiÂfen in einer Größe von vorne maxiÂmal 27/65-18 (als Slick markiert mit „S8B“ und „PSC“) und hinten maxiÂmal 31/71-18 (als Slick markiert mit „S9D“ und „PSC“) verwendet werden. Regenreifen müssen die gleichen Maximalabmessungen einhalten. Bei Regenreifen entfallen die vorgenannÂten Markierungen.
–
Michelin Reifen mit kleineren
Abmessungen sind zulässig.
c) 997 GT3 R, MJ 2010
Bestimmungen zu Rädern/Reifen
werden per Bulletin ergänzt.
d) Für alle anderen Fahrzeuge gelten abhängig vom jeweiligen Fahrzeug Âmodell folgende Bestimmungen zu Rädern/Reifen:
–
996 GT2 ab MJ 2001:
12 J x 18 ET45
–
997 GT2 ab MJ 2008:
12 x 19 ET51
–
997 GT3/RS ab MJ 2007:
12 J x 19 ET68 oder ET51
–
997 GT3, MJ 2010: 12 J x 19 ET63 (nur Serienfelge zulässig)
–
997 GT3 RS, MJ 2010: 12 J x 19 ET48 (nur Serienfelge zulässig)
–
997 GT3 Cup S, MJ 2008 + MJ 2009: gemäß FIA-Homologation
–
997 GT3 R, MJ 2010: gemäß FIA-Homologation
Reifen:
– gemäß Art. T1.5 der PSC-Gruppe 1
T7.4.5 Bremsanlage
Die Bremsanlage ist unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen freigestellt:
–
maximaler BremsscheibendurchÂmesser: 380 mm
–
An der Vorderachse sind maximal 6-Kolben-Bremssättel, an der HinterÂachse maximal 4-Kolben-Bremssättel zulässig
–
maximal 2 Bremsbeläge je Bremssattel
–
Bremsscheiben müssen aus metalliÂschem Werkstoff bestehen (Ausnahme: von Porsche für das jeweilige Modell freigegebene PCCB Anlagen)
–
Es muss sich um eine Zweikreisanlage handeln
–
ABS-Systeme sind verboten; Aus Ânahme: falls ABS als Serienaus Âstattung eingebaut war
T7.4.6 Kraftstoffbehälter
Es ist entweder der von Porsche für das Basisfahrzeug typisierte bzw. originale Kraftstoffbehälter oder ein FT3-SicherÂheitstank gemäß FIA Art. 253.14 des Anhangs J bzw. Art. 257.6 des Anhangs J zu verwenden. Das maximale FüllvoluÂmen beträgt 100 l (vgl. FIA Art. 257.6.5.1 des Anhangs J).
T7.4.7 Gewichte
Während der gesamten Veranstaltung sind folgende Mindestgewichte jederzeit einzuhalten:
– Fahrzeuge mit Turbomotor:
1.150 kg
–
911 Fahrzeuge mit luftgekühlten
Saugmotoren: 1.040 kg
–
911 Fahrzeuge mit wassergekühlten Saugmotoren: 1.110 kg
– sonstige Fahrzeuge mit Saugmotor:
1.100 kg
–
modifizierte Fahrzeuge der PSC-Gruppen 4a–4d: 1.375 kg
–
modifizierte Fahrzeuge der PSC-Gruppe 6b (außer Turbo S) und 6c:
1.440 kg
Sämtliche Gewichte sind Fahrzeug-Mindestgewichte (ohne Fahrer und Kraftstoff) und müssen zu jedem ZeitÂpunkt der Veranstaltung eingehalten werden (siehe auch Art. T4.6).
Hinweis: Der Serienausschreiber kann jederzeit per Bulletin andere Gewichte festlegen.
Technische Bestimmungen Porsche Sports Cup Serien 2010 21






