Gruppe 5
- 5a Klasse für 911 GT3 Cup (996) bis MJ 2005
- 5b Klasse für 911 GT3 Cup (997) bis MJ 2007
- 5c Klasse für 911 GT3 Cup (997) MJ 2008
Die Fahrzeuge müssen über eine gültige Straßenzulassung oder einen gültigen DMSB-Wagenpass verfügen.
T5.1 Fahrzeuge mit DMSB-Wagenpass
Es gelten die technischen Vorschriften gemäß den vorliegenden Bestimmungen für die PSC-Gruppe 1. Die Fahrzeuge sind so zugelassen, wie sie werksseitig ab 1998 für den Porsche Supercup gebaut wurden. Das Umrüsten kompletter Bau gruppen (Vorderachse, Hinterachse etc.) bis zum Stand 2004 ist erlaubt. Es sind nur Stahlbremsscheiben zugelassen. Optional darf ein Sicher heitstank nach FIA-FT3-Standard mit einer maximalen Füllmenge von 100 l eingebaut werden.
Spezifische technische Bestimmungen Porsche Sports Cup Serien 2010 17
T5.2 Zusätzliche Vorschriften für alle Fahrzeuge der PSC-Gruppe 5
Die Bremsbelüftung an der Vorderachse ist freigestellt (Karosserieänderungen sind nicht zulässig).
Abgasanlage
Bei allen Cup-Modellen (996 und 997) ist nach Krümmerende ein Vorschalldämpfer vorgeschrieben. Ab Cup-Modell 997 darf alternativ die Heckschürze mit seitlichen Öffnungen (ET-Nr. 997.505.421.90) verÂbaut werden. Für den 911 GT3 Cup 997 ab MJ 2005 ist nur die geschlossene Spoilerlippe zulässig. Für den 911 GT3 Cup (997) mit FIA GT3 Kit gelten die Bestimmungen des Art. T7.3.1. Für den GT3 Cup (997) ab MJ 2008 nur mit Vorschalldämpfer (ET-Nr. 997.111.047/048.91).
Getriebe
Für sequenzielle Getriebe ist ein mechaÂnisches Zwischengasgestänge erlaubt.






